Vorlesung: Prof. Dr. Bernhard Neumärker
Terminserie: 20.04.2023 – 20.07.2023
Wochentag: Do
Uhrzeit von / bis: 10:00 – 12:00 c.t.
Raum: HS 3118 (Kollegiengebäude III)
Erreichbar per E-Mail: bernhard.neumaerker (at) vwl.uni-freiburg.de
Übung: Dr. Marcel Franke
Terminserie: 25.04.2023 – 18.07.2023
Wochentag: Di
Uhrzeit von / bis: 12:00 – 14:00 c.t.
Raum: HS 1021 im KG I
Erreichbar per E-Mail: marcel.franke (at) vwl.uni-freiburg.de
Hinweis zur Klausur: Die PSE Klausur SS23 findet in den vom Prüfungsamt angekündigten Räumen des PC Pools an den dortigen Rechnern über Ilias-Exam statt. Die Betreuung der Klausur findet vor Ort statt, entsprechend müssen Studierende vor Ort erscheinen um an der Klausur teilzunehmen. Die Klausur ist kein Open Book-Format, d.h. es dürfen keine eigenen Unterlagen oder Hilfsmittel verwendet werden.
Passwort
Das Passwort erhalten Sie in der ersten Vorlesung. Den Ilias Kurs finden Sie hier: ILIAS
Vorlesung und Übung werden in deutscher Sprache abgehalten.
Vorlesungsunterlagen
Übungsunterlagen
- Übersicht
- Übung 1
- Übung 2
- Übung 3
- Übung 4
- Übung 5
- Übung 6
- Übung 7
- Übung 8
- Übung 9.1
- Übung 9.2
- Übung 10
- Übung 11
Anrechenbarkeit:
Es können 4 (nur Vorlesung) oder 6 (Vorlesung und Übung) Kreditpunkte erworben werden.
Für den M.Sc. BWL Public and Non-Profit Management:
► Pflicht Public Management und Non-Profit Management, nur 4 ECTs (nur Vorlesung)
Für den M.Sc. VWL 2014: im Rahmen der Profillinien
► Constitutional Economics and Competition Policy
► Public Sector Economics and International Taxation
Für den M.Sc. VWL 2011:
► Wahlpflichtfach „Volkswirtschaftspolitik (Mikropolitik oder Ordnungspolitik)“
M.Sc. Ed. Erwf. Wirtschaftswissenschaft:
► WP-Bereich „Vorlesung zu Theorien des strategischen Verhaltens und der Anreize„
Vorlesung und Übung werden in deutscher Sprache abgehalten.
Studiengänge, die diese Veranstaltung als Pflichtmodul haben, können laut Prüfungsordnung ausschließlich 4 ECTS erwerben! Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Anrechenbarkeit des Umfangs der ECTS im jeweiligen Studiengang nicht Entscheidung des Lehrstuhls ist, sondern durch die jeweilige Studiengangsordnung bestimmt wird.