Public Sector Economics SS 2023

Vorlesung: Prof. Dr. Bernhard Neumärker

Terminserie: 20.04.2023 – 20.07.2023  
Wochentag: Do
Uhrzeit von / bis: 10:00 – 12:00 c.t.
Raum: HS 3118 (Kollegiengebäude III)

Erreichbar per E-Mail: bernhard.neumaerker (at) vwl.uni-freiburg.de

Übung: Dr. Marcel Franke

Terminserie: 25.04.2023 – 18.07.2023 
Wochentag: Di
Uhrzeit von / bis: 12:00 – 14:00 c.t. 
Raum: HS 1021 im KG I

Erreichbar per E-Mail: marcel.franke (at) vwl.uni-freiburg.de

Hinweis zur Klausur: Die PSE Klausur SS23 findet in den vom Prüfungsamt angekündigten Räumen des PC Pools an den dortigen Rechnern über Ilias-Exam statt. Die Betreuung der Klausur findet vor Ort statt, entsprechend müssen Studierende vor Ort erscheinen um an der Klausur teilzunehmen. Die Klausur ist kein Open Book-Format, d.h. es dürfen keine eigenen Unterlagen oder Hilfsmittel verwendet werden.

Passwort

Das Passwort erhalten Sie in der ersten Vorlesung. Den Ilias Kurs finden Sie hier: ILIAS

Vorlesung und Übung werden in deutscher Sprache abgehalten.

Vorlesungsunterlagen

Übungsunterlagen

Anrechenbarkeit:

Es können 4 (nur Vorlesung) oder 6 (Vorlesung und Übung) Kreditpunkte erworben werden.

Für den M.Sc. BWL Public and Non-Profit Management:

  ► Pflicht Public Management und Non-Profit Management, nur 4 ECTs (nur Vorlesung)

Für den M.Sc. VWL 2014: im Rahmen der Profillinien

  ► Constitutional Economics and Competition Policy

  ► Public Sector Economics and International Taxation

Für den M.Sc. VWL 2011:

► Wahlpflichtfach „Volkswirtschaftspolitik (Mikropolitik oder Ordnungspolitik)“

M.Sc. Ed. Erwf. Wirtschaftswissenschaft:

► WP-Bereich „Vorlesung zu Theorien des strategischen Verhaltens und der Anreize„

Vorlesung und Übung werden in deutscher Sprache abgehalten.

Studiengänge, die diese Veranstaltung als Pflichtmodul haben, können laut Prüfungsordnung ausschließlich 4 ECTS erwerben! Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Anrechenbarkeit des Umfangs der ECTS im jeweiligen Studiengang nicht Entscheidung des Lehrstuhls ist, sondern durch die jeweilige Studiengangsordnung bestimmt wird.